Aktenzeichen 10 C 2/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:290323U10C2.22.0
RCN:
RCNHUPNEZ8MAD6TH62

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.03.2023

Zugang zu Akten von Helmut Kohl; Ausschluss bei unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zum Auffinden

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