Aktenzeichen 1 BvR 2728/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120117.1bvr272810
RCN:
RCNHQQ4M9DGTFJ9WW9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.01.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in Berufungsinstanz eines Arzthaftungsprozesses - Gegenstandswertfestsetzung auf 7000 Euro

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