Aktenzeichen V R 54/10

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RCNHQLQ7QLCBRDWDXX

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 11.08.2011

(Widerstreitende Steuerfestsetzung bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft - Erkennbarkeit i.S. des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO - Nichtberücksichtigung eines Sachverhalts - Kausalität)

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