Grundsätzlich kein gewerbesteuerbarer Gewinn bei Veräußerung eines Anteils an einer nur wegen ihrer gewerblichen Prägung gewerbliche Einkünfte erzielenden Grundstücksgesellschaft - Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Anteilen an vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaften
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