Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.06.2014
Nichtannahmebeschluss: Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags der Rentner - Verfassungsbeschwerden teils bereits unzulässig - iÜ keine Verletzung von Grundrechten
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