Aktenzeichen 5 C 30/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:300616U5C30.15.0
RCN:
RCNHLVK9T6EGSKH5XA

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 30.06.2016

Sogenannter großer Teilerlass bei fingierten Mindestausbildungszeiten, die in Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen festgelegt sind

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