Aktenzeichen 3 StR 629/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:060218B3STR629.17.0
RCN:
RCNHG4T2FR85T8E2EV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.02.2018

Betäubungsmitteldelikt: Sicherstellung der Drogen als Strafzumessungsgrund; Voraussetzungen eines Hanges

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