Aktenzeichen 3 StR 332/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230120U3STR332.19.0
RCN:
RCNHF4CAJVLWS8M2WG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.01.2020

Strafzumessung bei Totschlag: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatintensität bei geistig-seelischer Beeinträchtigung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.01.2020

Strafzumessung: Tatintensität als Strafschärfungsgrund

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 332/19
Bundesgerichtshof, 3 StR 332/19, 23.01.2020. Bundesgerichtshof, 3 StR 332/19, 23.01.2020.
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