Aktenzeichen 5 StR 562/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:030321B5STR562.20.0
RCN:
RCNHB7LEAS4WYYU5NT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.03.2021

Gesamtstrafenbildung: Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatzes

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