Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Untätigkeit eines Gerichts in einem Zivilverfahren - hier: Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens bei erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Betroffenen
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