Aktenzeichen 1 StR 515/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:071117B1STR515.17.0
RCN:
RCNH8ZS958SC2WBXTZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.11.2017

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafrahmen bei minder schwerem Fall

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