Aktenzeichen 24 ZB 22.529

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RCNH8HFPSD3SYFY75H

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VGH München: Entscheidung vom 29.07.2022

Kein Anspruch auf Erstattung einer Sonnenbrille neben normaler Brille (Klarglasbrille), wenn bei gleichbleibender Sehschärfe zwischen dem Erwerb der bisherigen Sehhilfe und der neuen noch keine drei Jahre verstrichen sind, Begriff Sehhilfe in § 22 BayBhV

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