Aktenzeichen X ZR 53/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNH837ATSECD7BJJV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2011

Europäisches Patentrecht: Veröffentlichung über mutmaßliche Krebsverursachung durch eine bestimmte Produktgruppe als Offenbarung der Verwendung eines dieser Produkte für Einsatzzwecke, die das Nichtvorhandensein von kanzerogenem Material voraussetzen - Glasfasern

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 53/11
Bundesgerichtshof, X ZR 53/11, 20.12.2011.
Az. 3 Ni 26/09 (EU)
Bundespatentgericht, 3 Ni 26/09 (EU), 25.01.2011.
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