Aktenzeichen 28 W (pat) 95/10

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RCNH6ZH3JU2V3ZQKKU

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.04.2011

Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Löschungsverfahren wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung - zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Doppelvertretung in Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse (heir: wegen Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung)

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