Aktenzeichen VII ZB 44/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNH2CQV7PUY4N97Z2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.01.2011

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Sicherstellen der Notierung der endgültig gewährten Fristverlängerung

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Verfahrensgang

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Az. VII ZB 44/09
Bundesgerichtshof, VII ZB 44/09, 27.01.2011.
Az. 7 U 170/08
Oberlandesgericht Köln, 7 U 170/08, 03.03.2009.
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