Aktenzeichen B 5 R 66/11 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2011:050411BB5R6611B0
RCN:
RCNGZSHVPLW9VDSDB6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 05.04.2011

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht - kein Verstoß gegen Art 47 Abs 2 S 2 EUGrdRCh

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