Aktenzeichen 7 B 27/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:170719B7B27.18.0
RCN:
RCNGYCVBGG78A9LR5V

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 17.07.2019

Behauptung einer rechtswidrigen Berufungszulassung bezeichnet keinen rügefähigen Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

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Az. 7 B 27/18
Bundesverwaltungsgericht, 7 B 27/18, 17.07.2019.
Az. 2 L 45/15
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 2 L 45/15, 18.07.2018.
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