Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "smartbook" – Löschung einer Marke erfordert das zweifelsfreies Vorliegen absoluter Schutzhindernisse zu den maßgeblichen Zeitpunkten – beschreibende Verwendung eines der eingetragenen Marke entsprechenden Zeichens von Dritten erfolgt mehrere Jahre nach der Eintragung: strenge Anforderungen an die Feststellung, dass der Marke schon im Eintragungszeitpunkt jegliche Unterscheidungskraft fehlte - zur rückbezüglichen Feststellung eines bezogen auf den Eintragungszeitpunkt zukünftigen Freihaltebedürfnisses
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