Aktenzeichen 44 T 929/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNGR7N2F49BCX6CYV

Verknüpfte Entscheidungen

LG Memmingen: Entscheidung vom 28.08.2018

Begründung der sofortigen Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. V ZA 22/18
Bundesgerichtshof, V ZA 22/18, 18.10.2018.
Az. 44 T 929/18
LG Memmingen, 44 T 929/18, 28.08.2018.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.