Aktenzeichen 1 StR 440/13

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RCNGPXYCT99Y45DW3M

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.08.2013

Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Ermittlungsverfahren bei Aussageverweigerung in der Hauptverhandlung gegen einen Mittäter; notwendige Erörterung der Versagung einer Strafmilderung

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