Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Gegenstandswert im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren" – eine Änderung der im Jahr 2006 noch einheitlichen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Gegenstandswerten in markenrechtlichen Verfahren ist derzeit nicht angezeigt – Bemessungsvorschrift enthält einen Regel- und einen Höchstwert – in Löschungsverfahren ist bei unbenutzten Marken ein Gegenstandswert in Höhe von 25.000,-- Euro angemessen – mögliche Anhebung des Wertes bei gut benutzten Marken – hier: Verdopplung des Ausgangswerts auf 50.000,-- Euro
ÖffnenMarkenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "pjur (Wort-Bild-Marke)" – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine bösgläubige Markenanmeldung - Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts – Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung nicht bösgläubig, wenn er Verletzungsprozess führt und den Schutzumfang seiner Marke möglicherweise zu weit zieht - zur Kostenauferlegung
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.