Aktenzeichen 4 StR 221/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:201222B4STR221.22.0
RCN:
RCNGP8QBZ7GQYGWRSU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.12.2022

Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung von aus nicht verfahrensgegenständlichen Taten erlangten Gegenständen

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