Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - keine gewillkürte Prozessvertretung bei Zeichnung mit dem Zusatz "i.A." sowie wegen mangelnder Vollmacht
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