Aktenzeichen 1 BvR 2620/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20121228.1bvr262011
RCN:
RCNGNT996ZKD4R4R4M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.12.2012

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch vertretungsberechtigtes Organ eingelegt werden - hier: Zeichnung der Verfassungsbeschwerde einer baden-württembergischen Stadt durch Stadtrechtsdirektor anstelle des Oberbürgermeisters - keine gewillkürte Prozessvertretung bei Zeichnung mit dem Zusatz "i.A." sowie wegen mangelnder Vollmacht

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