Aktenzeichen 4 AZR 33/09

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RCN:
RCNGM7KLH23DB693TE

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 22.09.2010

Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - Auslegung des Begriffs "Abteilung" i.S.d. Gehaltsgruppe III des Gehaltstarifvertrags Einzelhandel RP

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