Aktenzeichen I ZB 109/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:130918BIZB109.17.0
RCN:
RCNGLVXK53SSDWZDJ7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2018

Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses: Zwangsvollstreckung als unvertretbare Handlung; schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung; Pflicht des Erben zum persönlichen Erscheinen vor dem beauftragten Notar

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 109/17
Bundesgerichtshof, I ZB 109/17, 13.09.2018.
Az. 24 W 54/17
Oberlandesgericht Köln, 24 W 54/17, 02.11.2017.
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