Aktenzeichen VII ZR 118/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.03.2012

Teilkündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber: Verzug mit Bauleistung trotz witterungsbedingter Einstellung der Arbeiten; Recht des Auftraggebers zur außerordentlichen Kündigung bei Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung

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