Aktenzeichen 4 AZR 138/09

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RCNGL6EKMBWQXBH24P

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 20.10.2010

Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte - Durchführung von Lehrveranstaltungen - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich

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