Aktenzeichen 6 AZR 618/11

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RCN:
RCNGJTJ5XCGRMQUZLQ

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21.03.2013

Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge - TVöD-NRW - Kündigung einer Dienstvereinbarung

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Verfahrensgang

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Az. 6 AZR 618/11
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 618/11, 21.03.2013.
Az. 13 Ca 2079/09
Arbeitsgericht Köln, 13 Ca 2079/09, 22.06.2010.
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