Aktenzeichen 6 StR 110/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:040423B6STR110.23.0
RCN:
RCNGGZWBZB9NNSY4XH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2023

Strafverurteilung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen

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