Aktenzeichen XI ZR 335/11

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RCN:
RCNGFJJN7RD8NH3YMU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.05.2013

Prospekthaftung: Haftung des Prospektveranlassers für unvollständige bzw. unrichtige Angaben im Prospekt für den Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen; Maßgeblichkeit des Empfängerhorizonts für die Beurteilung der Unvollständigkeit des Verkaufsprospekts einer nicht börsennotierten Gesellschaft; Voraussetzungen der Haftung des Hintermanns und Nachweis des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

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