Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Merci" – aus formalen Gründen besteht kein Löschungsgrund – keine Berufung auf die absoluten Schutzhindernisse der fehlenden Unterscheidungskraft, des Freihaltungsbedürfnisses oder der üblichen Bezeichnung – Ablauf der Löschungsfrist von 10 Jahren – ein der bösgläubigen Markenanmeldung entsprechendes Schutzrecht war nach dem Warenzeichengesetz nicht gegeben – Löschung der vor dem 01.01.1995 eingetragenen Marke ist grundsätzlich ausgeschlossen – Kostenentscheidung – Kostenauferlegung entspricht der Billigkeit
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