Aktenzeichen IV AR (VZ) 2/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:140218BIVAR.VZ.2.17.0
RCN:
RCNGE6RQ9T3DDGYAB5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.02.2018

Hinterlegung durch den Insolvenzverwalter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: Nachweis der Empfangsberechtigung; Herausgabeanordnung zugunsten des Titelgläubigers trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit

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