Aktenzeichen 2 BvR 938/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120926.2bvr093812
RCN:
RCNGDWRV8QD7465SHQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 26.09.2012

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen - hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Bevollmächtigung sowie mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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