Aktenzeichen IX ZR 201/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:091221UIXZR201.20.0
RCN:
RCNGDVY335U286S26H

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.12.2021

Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verwertung einer Gesellschaftssicherheit zur Befriedigung der Forderung eines Dritten bei ebenfalls sicherheitsleistendem Gesellschafter; Umfang des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter bei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüchen des Dritten; Verjährung des Anfechtungsanspruchs gegen den Gesellschafter

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Verfahrensgang

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Az. 12 U 1/20
Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 1/20, 24.09.2020.
Az. IX ZR 201/20
Bundesgerichtshof, IX ZR 201/20, 09.12.2021.
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