Aktenzeichen 2 BvR 1435/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200928.2bvr143520
RCN:
RCNG7MZYGLQ2GRX62T

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.09.2020

Nichtannahmebeschluss:  Kein Verstoß gg Analogieverbot des Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls auf der Grundlage von § 131 Abs 1 StPO iVm § 162 StPO und § 77 Abs 1 IRG - Heranziehung von § 131 Abs 1 StPO als Rechtsgrundlage für internationale Ausschreibung begründet keinen Verstoß gegen das Willkürverbot

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