Aktenzeichen B 5 R 6/18 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2019:260919UB5R618R0
RCN:
RCNG3D4QX8V9FD4NL8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 26.09.2019

(Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die Erziehung eines vor dem 1.1.1992 geborenen Adoptivkindes nur bei bereits in der Rente angerechneter Kindererziehungszeit für den 12 Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung)

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