Aktenzeichen 2 StR 78/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:060623B2STR78.23.0
RCN:
RCNG2ZDCC3N6PMQXU6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.06.2023

Anwendung von Jugendstrafrecht: Anforderungen an Darlegungen im Urteil zum Erziehungsgedanken

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