Aktenzeichen V B 99/09

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.01.2010

Vertagung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung über das Ablehnungsgesuch - Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren

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