Aktenzeichen I ZR 21/12

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RCNFVWFW57EKX7B9TH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.07.2013

Wettbewerbsverstoß durch nachschaffende Leistungsübernahme: Voraussetzungen revisionsgerichtlicher Nachprüfbarkeit einer tatrichterlichen Feststellung der Verkehrsauffassung unter Bezugnahme auf Anlagen, Produkte oder Modelle; unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts - Einkaufswagen III

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 21/12
Bundesgerichtshof, I ZR 21/12, 17.07.2013.
Az. 6 U 122/11
Oberlandesgericht Köln, 6 U 122/11, 13.06.2014.
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