Aktenzeichen 4 AZR 161/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2020:090920.U.4AZR161.20.0
RCN:
RCNFVDYFU64XCKVC7C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 09.09.2020

Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung von Arbeitsvorgängen - organisatorische Trennung zugewiesener Tätigkeiten

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