Aktenzeichen 1 BvQ 79/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20191031.1bvq007919
RCN:
RCNFV48XRLSSVUHQD4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 31.10.2019

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Aufhebung einer behördlichen Sperrerklärung bzgl eines Informanten in einem Strafverfahren - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - hier: unterbliebene Geltendmachung verfassungsrechtlicher Erwägungen (Fehlen einer den Anforderungen des Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG genügenden gesetzlichen Grundlage für Sperrerklärungen) im fachgerichtlichen Verfahren

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