Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs – Einsprechende hat einen nachvollziehbaren Gedankenweg aufgezeigt, mit dem sie zum Nahegelegtsein des kennzeichnenden Merkmals des Patentanspruchs gelangt – Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt – Versagung der des Anhörungsantrags stellt einen Verfahrensmangel dar - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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