(Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren - Bestandskräftige Steuerfestsetzung ist ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO - Befugnis zur Betreibung eines Verfahrens trotz eines erwirkten Titels - Örtliche Zuständigkeit bei Gefahr im Verzug)
Öffnen