Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.06.2018
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - hier: Möglichkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem §§ 152a Abs 6 VwGO iVm § 149 Abs 1 S 2 VwGO
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