Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Verpflichtung eines Ausländers, die Bundesrepublik zur Durchführung eines Visumverfahrens in seinem Herkunftsland zu verlassen - Verletzung des Art 6 Abs 1, Abs 2 GG durch unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - mangelnde Darlegungen, warum die Verweisung auf die Nachholung des Visumverfahrens vom Ausland aus eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung des Beschwerdeführers von seinen Kindern zur Folge hat
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