Aktenzeichen XII ZB 172/11

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RCNFRJA367493PA868

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.02.2012

Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert; Gesamtbetrachtung aller Bausteine bei der internen Teilung von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung bei der Volkswagen AG; Kosten der Kontenverwaltung als Bestandteil der Teilungskosten und Angemessenheitsprüfung bei der zulässigen Kostenpauschalierung

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