Aktenzeichen S 46 SO 452/19

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RCNFRJ4B3BUY6RMKB2

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SG München: Entscheidung vom 11.08.2023

Vorsätzliche unerlaubte Handlung, Feststellungsklage, Insolvenzgläubiger, Erstattungsforderung, Feststellung der Forderung, Sozialgerichte, Im Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Insolvenzordnung, Sozialrechtsweg, Verwaltungsrechtlicher, Insolvenztabelle, Insolvenzschuldner, Sozialleistungsträger, Unterhaltsvorschußgesetz, Zulässigkeit Rechtsweg, Widerspruch des Schuldners, Erstattungsanspruch, Rücknahme der Bewilligung, Einheitlicher Lebenssachverhalt

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