Aktenzeichen 2 StR 413/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:310117B2STR413.16.0
RCN:
RCNFPCVN7ZA5QBC6HL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.01.2017

Strafzumessung: Berücksichtigung des Gewinnstreben des Angeklagten bei der Strafzumessung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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