Aktenzeichen 2 BvR 1491/14

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RCNFP8CBHF2QJQJ2ZL

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2014

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an Gewährung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug - ggf Vorwegnahme der Hauptsache zulässig und geboten - hier: Zeitpunkt der Medikamentenausgabe an muslimischen Strafgefangenen während des Ramadan

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