Aktenzeichen 27 W (pat) 258/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNFLR7569JPAHKX78

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 13.03.2011

Markenbeschwerdeverfahren – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr nach Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags - keine fristgerecht Nachholung der versäumten Handlung (Zahlung der Beschwerdegebühr) - Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung des PKH-Zurückweisungsbeschlusses durch Postzustellungsurkunde - Behauptung der Anmelderin, Beschluss nicht erhalten zu haben - Unterschriften auf Erinnerungsschriftsatz genügen Anforderungen an eidesstattliche Versicherung nicht

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 18.04.2010

Markenbeschwerdeverfahren – zur Verfahrenkostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren – zur Rechtsprechung des BGH: Anwendbarkeit der Prozesskostenhilfevorschriften für markenrechtliche Beschwerdeverfahren – fehlende Erfolgsaussicht - keine Unterscheidungskraft – Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

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Az. 27 W (pat) 258/09
Bundespatentgericht, 27 W (pat) 258/09, 13.03.2011. Bundespatentgericht, 27 W (pat) 258/09, 18.04.2010.
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